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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 9 AS 501/12 B   

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https://dejure.org/2008,115595
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 9 AS 501/12 B (https://dejure.org/2008,115595)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.12.2008 - L 9 AS 501/12 B (https://dejure.org/2008,115595)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - L 9 AS 501/12 B (https://dejure.org/2008,115595)
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  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 9 AS 501/12
    Dies bedeutet, dass bei einem wegen fehlender Hilfebedürftigkeit nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Kind im Haushalt hilfebedürftiger, kindergeldberechtigter Elternteile das Kindergeld diesen als Einkommen zuzurechnen ist (vgl. BSG, Urteil vom 07. November 2006 - 7b AS 18/06 R - zitiert nach juris Rdnr. 25).

    Hieraus folgt, wie das BSG in dem Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 18/06 R zutreffend ausgeführt hat, dass Kindergeld dann als Einkommen der Eltern bzw. des Kindergeldberechtigten zu berücksichtigen ist, wenn der Bedarf des Kindes anderweitig gedeckt ist.

  • BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 932/10

    Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt bei der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 9 AS 501/12
    Soweit die Beschwerdeführerin auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 14. Juli 2011 - Az.: 1 BvR 932/10 - verweise, führe dies nicht zu einer abweichenden Bewertung.
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 9 AS 501/12
    Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten insoweit eine nicht zu strenge Prüfung geboten; denn Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (BVerfG, Beschluss vom 26. April 1988 - Az.: 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 9 AS 501/12
    PKH darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der nicht hinreichenden Erfolgsaussicht nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache, wenn schon nicht auszuschließen, so doch wenigstens gänzlich fernliegend ist (BVerfG, Beschluss vom 07. April 2000, Az.: 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936 ff. zur PKH-Bewilligung bei offenen Rechtsfragen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2005 - L 9 B 37/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 9 AS 501/12
    Hinreichende Erfolgsaussicht besteht hiernach im sozialgerichtlichen Klage- und Berufungsverfahren in der Regel insbesondere auch dann, wenn es im Rahmen der dem Gericht obliegenden Pflicht zur Sachaufklärung noch weiterer entscheidungserheblicher Ermittlungen oder Beweiserhebungen bedarf (Senatsentscheidungen vom 13. Dezember 2005, L 9 B 37/05 U und vom 08. Dezember 2008 - L 9 B 299/08 AS - Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 73 a Rdnr. 7 a); dies gilt jedenfalls dann, wenn ein günstiges Ergebnis der Beweisaufnahme nicht unwahrscheinlich bzw. die Erfolgsaussicht nur eine entfernte ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 9 B 299/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 9 AS 501/12
    Hinreichende Erfolgsaussicht besteht hiernach im sozialgerichtlichen Klage- und Berufungsverfahren in der Regel insbesondere auch dann, wenn es im Rahmen der dem Gericht obliegenden Pflicht zur Sachaufklärung noch weiterer entscheidungserheblicher Ermittlungen oder Beweiserhebungen bedarf (Senatsentscheidungen vom 13. Dezember 2005, L 9 B 37/05 U und vom 08. Dezember 2008 - L 9 B 299/08 AS - Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 73 a Rdnr. 7 a); dies gilt jedenfalls dann, wenn ein günstiges Ergebnis der Beweisaufnahme nicht unwahrscheinlich bzw. die Erfolgsaussicht nur eine entfernte ist.
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